Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
Bedingungen für Fahrten mit der City-Mobil Landau GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Beförderungs-, Kurier- und Shuttle-Leistungen der City-Mobil Landau GmbH, Alfred-Nobel-Platz 1, 76829 Landau in der Pfalz (nachfolgend „City-Mobil"). Ergänzend gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) und – für Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet – die jeweils gültige Taxitarifordnung der Stadt Landau in der Pfalz.
§ 2 Vertragsschluss
Der Beförderungsvertrag kommt durch die Annahme eines Fahrauftrags zustande – telefonisch, per WhatsApp, über die Bestell-App, über das Anfrageformular der Webseite oder durch Einsteigen am Standplatz bzw. Heranwinken. Anfragen über das Webformular sind zunächst unverbindlich; der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung zustande.
§ 3 Beförderungspflicht und -ausschluss
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets besteht Beförderungspflicht nach § 22 PBefG. Von der Beförderung ausgeschlossen werden können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs darstellen, insbesondere bei stark alkoholisierten oder aggressiven Fahrgästen sowie bei grober Verschmutzungsgefahr. Liegendtransporte und Fahrten, die eine medizinische Betreuung während der Fahrt erfordern, führen wir nicht durch.
§ 4 Fahrpreis und Zahlung
(1) Für Taxifahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der amtliche Taxitarif der Stadt Landau in der Pfalz; der Fahrpreis wird durch den Taxameter ermittelt.
(2) Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets (z. B. Flughafentransfers) kann vor Fahrtantritt ein Festpreis vereinbart werden. Vereinbarte Festpreise gelten unabhängig von Verkehrslage und Routenführung, sofern der Fahrgast keine Zwischenziele oder Routenänderungen wünscht.
(3) Die Zahlung erfolgt bar oder bargeldlos im Fahrzeug (girocard/EC, Visa, Mastercard, Maestro, V Pay, American Express, UnionPay, Apple Pay, Google Pay); nach vorheriger Absprache bei der Buchung ist auch PayPal möglich. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.
(4) Bei Krankenfahrten mit ärztlicher Verordnung (Muster 4) rechnet City-Mobil nach Möglichkeit direkt mit der Krankenkasse ab; der Fahrgast trägt lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt.
§ 5 Vorbestellungen und Stornierung
(1) Vorbestellte Fahrten werden zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ausgeführt. Der Fahrgast sorgt dafür, dass er zum Abholzeitpunkt bereit ist.
(2) Vorbestellungen können bis 2 Stunden vor dem Abholtermin kostenfrei storniert werden, Flughafen- und Festpreisfahrten bis 12 Stunden vorher. Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt können wir die nachweislich entstandenen Aufwendungen (insbesondere Anfahrt) in Rechnung stellen.
(3) Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Abholtermin und ist er nicht erreichbar, gilt die Fahrt als nicht angetreten.
§ 6 Gepäck, Tiere, Rollstühle, Kindersitze
(1) Übliches Reisegepäck wird im Rahmen der Fahrzeugkapazität kostenfrei befördert.
(2) Kleine Tiere in Transportbox werden kostenfrei befördert, größere Hunde nach Absprache bei der Bestellung. Assistenz- und Blindenführhunde werden stets unentgeltlich befördert.
(3) Faltbare Rollstühle und Rollatoren werden kostenfrei mitgenommen; die Beförderung erfolgt sitzend auf dem Fahrzeugsitz.
(4) Kindersitze und Sitzerhöhungen stellen wir auf Vorbestellung kostenfrei bereit.
§ 7 Verhalten im Fahrzeug, Haftung des Fahrgastes
In den Fahrzeugen gilt Rauchverbot. Der Fahrgast haftet für von ihm verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen des Fahrzeugs; für außergewöhnliche Reinigung können die tatsächlichen Kosten berechnet werden.
§ 8 Haftung von City-Mobil
City-Mobil haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem PBefG und der StVG-Pflichtversicherung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet City-Mobil nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Für Verspätungen infolge höherer Gewalt, Verkehrslage oder behördlicher Anordnungen wird keine Haftung übernommen; vereinbarte Abholzeiten sind Richtzeiten, wir planen bei zeitkritischen Fahrten (z. B. Flughafen) angemessene Puffer ein.
§ 9 Fundsachen
Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Fundsachen können unter 06341 89638 erfragt werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2026 · City-Mobil Landau GmbH, Alfred-Nobel-Platz 1, 76829 Landau in der Pfalz