Krankenfahrten in Landau – Dialyse, Chemo & Arzttermine
Pünktlich, einfühlsam und mit direkter Abrechnung über Ihre Krankenkasse: Wir bringen Sie sicher zu Behandlung und Therapie – und wieder nach Hause.
Zuverlässig zu jeder Behandlung
Regelmäßige Fahrten zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie sind belastend genug – der Weg dorthin sollte es nicht sein. Unsere Fahrer holen Sie pünktlich zu Hause ab, begleiten Sie auf Wunsch bis zur Anmeldung und stehen nach der Behandlung wieder für Sie bereit. Bei Serienfahrten fahren Sie nach Möglichkeit immer mit demselben vertrauten Fahrer.
- Dialysefahrten – zuverlässig zu jedem Termin, auch mehrmals pro Woche
- Chemo- & Strahlentherapie – einfühlsame Fahrer, ruhige Fahrweise
- Arzt- & Facharzttermine – inklusive Wartezeit oder Rückholung
- Klinikaufnahme & -entlassung – mit Hilfe beim Gepäck
- Reha- & ambulante Behandlungen – auch regelmäßige Serienfahrten
- Rollstuhlfahrten (sitzend) – Ihr faltbarer Rollstuhl fährt kostenfrei mit, wir helfen beim Umsteigen
Wir fahren zu allen Praxen und Kliniken der Region – u. a. Klinikum Landau, Vinzentius-Krankenhaus, Dialysezentren sowie Kliniken in Karlsruhe, Neustadt, Ludwigshafen und Heidelberg.
Abrechnung mit der Krankenkasse – so einfach geht's
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Fahrtkosten. Sie brauchen dafür nur eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4).
1. Verordnung holen
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Verordnung (Muster 4) ausstellen. Bei Dialyse, Chemo und Bestrahlung ist sie der Regelfall.
2. Fahrt bei uns buchen
Rufen Sie uns an – wir planen alle Termine, auch als Serie für Wochen im Voraus. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
3. Wir rechnen direkt ab
Wir rechnen die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen höchstens die gesetzliche Zuzahlung (5–10 € je Fahrt, Befreiung möglich).
Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab
Ob gesetzlich oder privat – wir wickeln Krankenfahrten mit allen Kassen ab. Eine Auswahl der bekanntesten:
… und viele weitere gesetzliche & private Kassen. Nennen Sie uns einfach Ihre Kasse – wir kümmern uns um die Abrechnung.
Häufige Fragen zu Krankenfahrten
Wer stellt die Verordnung für die Krankenfahrt aus?
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus – bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie ist das der Regelfall. Mit dieser Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Was zahle ich selbst bei einer Krankenfahrt mit Verordnung?
In der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit der Kasse ab.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
Ja, eine Begleitperson – etwa ein Angehöriger – fährt bei uns selbstverständlich mit. Sagen Sie es einfach bei der Buchung dazu, damit wir das passende Fahrzeug einplanen.
Sind Rollstuhlfahrten möglich?
Ja, wir befördern Sie sitzend: Sie steigen mit unserer Hilfe vom Rollstuhl auf den Fahrzeugsitz um, Ihr faltbarer Rollstuhl fährt kostenfrei im Kofferraum mit. Bitte geben Sie den Rollstuhl bei der Buchung an. Liegendtransporte führen wir nicht durch – dafür ist ein Krankentransportwagen erforderlich, wir nennen Ihnen gern den richtigen Ansprechpartner.