Krankenfahrt mit Muster 4 beantragen – so geht's

Wann die Krankenkasse Ihre Fahrt zahlt, wie die Verordnung funktioniert und was Sie selbst tragen.

Viele Fahrten zu Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, das sogenannte Muster 4.

Was ist Muster 4?

Muster 4 ist das offizielle Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigt. Mit dieser Verordnung rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

In 3 Schritten zur bezahlten Krankenfahrt

1. Verordnung holen

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt das Muster 4 ausstellen. Bei Dialyse, Chemo und Bestrahlung ist das der Regelfall.

2. Fahrt bei uns buchen

Rufen Sie uns an – wir planen alle Termine, auf Wunsch als Serie für Wochen im Voraus.

3. Wir rechnen ab

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen höchstens die gesetzliche Zuzahlung.

Was zahle ich selbst?

In der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Braucht es immer eine Genehmigung vorab?

Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist je nach Fall eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig; bei Dialyse, Chemo und Bestrahlung ist die Übernahme der Regelfall. Unsicher? Rufen Sie uns an – wir haben täglich mit Verordnungen zu tun und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

Krankenfahrt planen

Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse. ☎ 06341 89638

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